Schulbegleitung – Inklusion vom Kindergarten bis zur Hochschule

Malteser Schulbegleitdienst – Teilhabe ermöglichen! (Foto: Malteser/Katharina Eckhardt – entstanden vor der Corona-Pandemie)

Ostwestfalen-Lippe/Südwestfalen/Ruhrgebiet-Hellweg. Trotz Corona fordern die Malteser gleiche Bildungschancen für alle. In diesem Sinne versuchen die Malteser ihren Schulbegleitdienst mit umfangreichen Hygienekonzepten, wie Husten- und Niesetikette, Handhygiene, Mund-Nasenschutz sowie Abstandsregeln - sofern das Krankheitsbild bzw. die Behinderung des Klienten diese zulässt - aufrecht zu erhalten. Zudem erhalten die Schulbegleiter und -assistenten Schulungen zu Hygiene und den entsprechenden Vorschriften. Denn auch in Pandemiezeiten soll Menschen mit Behinderung eine normale Teilnahme am Regelunterricht in Schulen ermöglicht werden.

„Dieses Jahr war schwierig“, berichtet Nina Brenke, Leiterin des Schulbegleitdienstes der Malteser im Bezirk Westfalen-Lippe. „Der Schulausfall, die Schutzmaßnahmen, all das hat die Aufgabe unserer Schulbegleiter und -assistenten erschwert“, so Nina Brenke. Auch jetzt ist es nicht einfach für die Helfer, da die Schulen unterschiedliche Hygieneregeln anwenden und nicht alle Schulbegleiter und -assistenten ihren Dienst wie gewohnt ausüben können. Schulbegleiter und Schulassistenten sind die stillen Helfer im Hintergrund und ermöglichen Schülern mit Behinderung eine Teilhabe im Regelunterricht. „Unser Anspruch ist die Chancengleichheit für alle. Unsere Schulbegleiter und -assistenten ermöglichen es Kindern und Jugendlichen mit Behinderung, eine Regel- oder Fördereinrichtung erfolgreich zu besuchen“, erläutert Nina Brenke. 20 Malteser Schulbegleiter und -assistenten unterstützen im Bezirk Westfalen-Lippe Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen in Schulen. Die Entwicklung der Selbstständigkeit und die Unterstützung bei der sozialen Integration stehen bei der Unterstützung der Kinder und Jugendlichen im Vordergrund.

Mit der 2008 in Kraft getretenen UN-Behindertenrechtskonvention wurde die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen bestärkt. „Seit dem Beschluss haben wir vielen Familien helfen können. Die Nachfrage ist aber weiter groß. Der Malteser Schulbegleitdienst versucht auch jetzt, allen Anfragen nachzukommen und zu helfen. Eine 100% Umsetzung ist aber nach wie vor eine große Herausforderung für Eltern, Kind bzw. Jugendlichen sowie die Einrichtung“, sagt Nina Brenke. Eine der Hauptaufgaben des Malteser Schulbegleitdienstes ist, hierbei alle Beteiligten zu unterstützen und dem Kind bzw. dem Schüler bedarfsgerechte Hilfen zu ermöglichen. Nina Brenke ist es zudem wichtig, dass auch die Eltern schon vor und während der Antragsstellung begleitet und unterstützt werden.

Weitere Informationen zum Malteser Schulbegleitdienst erhalten Interessierte unter der Telefonnummer 05251-158565 und mittendrin.wl@malteser.org .

Mehr unter: www.malteser-schulbegleitdienst.de